Antke Müller, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet Ferienwohnungen entsprechend der aktuellen Verfügbarkeiten. Die nachfolgenden Bedingungen werden wirksam, sobald eine Buchung zwischen Vermieter und Gast getätigt wird und regeln, neben den gesetzlichen Bestimmungen, das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Gast. Schenken Sie daher diesen Bedingungen Beachtung und lesen Sie sich diese gründlich durch.
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen.
Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.
2. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Gästebeitrag ist mit der Restzahlung fällig. Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet.
3. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Wohnung anderweitig zu vermieten.
4. Der vereinbarte Restbetrag eine Woche vor der Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Verbrauchsabhängige Nebenkosten werden am Abreisetag abgerechnet.
§ 3 Rücktritt
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Vermieter die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Gästebeitrag:
bei Unterkünften ohne Verpflegung 90 Prozent
4. Buchungen über Buchungsportale wie z.B. Booking.com unterliegen den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals.
5. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Die Rücktritterklärung ist schriftlich an den Vermieter zu richten.
8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
§ 5 Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Vermieter für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
2. Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 6 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
§ 7 Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung (nach unserer verbindlichen Buchungsbestätigung) durch Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des mit uns durch Ihre Buchung zu Stande gekommenen Gastaufnahmevertrages besteht, sondern Sie im Falle des Nichtantritts oder Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Storno-Rücktrittskosten bezahlen müssen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
3. Für Klagen des Vermieter gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.